Spenden

Wir leiten Ihre Spenden in regelmäßigen Abständen in voller Höhe an die Schwestern von Mount Rosary und die Karitativen Einrichtungen von Mount Rosary weiter. Damit steht eine kontinuierliche Hilfeleistung zur Verfügung, die eine gute Planung der Arbeit in Mount Rosary ermöglicht. Ihre Spenden werden in Mount Rosary ebenfalls in voller Höhe für die karitativen Projekte dort verwendet.

Seit der Gründung unseres Vereins im Jahr 1998 konnten wir bis zum 5.12.2024 Spenden in Höhe von insgesamt

840.055,– Euro

nach Mount Rosary weiterleiten.

Die Kosten für die Überweisungen und die Kontoführungsgebühren sind die einzigen Kosten, die das Spendenkonto belasten. Alle übrigen Kosten für die Vereinsführung, auch die Aufwendungen für die Reisen nach Mount Rosary, werden von den Mitgliedern des Vereins privat getragen.

Wir sind wegen der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Karitativen Einrichtungen von Mount Rosary in Alangar/Moodbidri in Südindien und mit dem Orden der “Helpers of Mount Rosary”, der seinen Sitz in diesen Einrichtungen hat, nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kempen vom 21.3.2023 von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (Förderung der Entwicklungszusammenarbeit) (Steuernummer: 115/5764/0180).

Wir stellen Ihnen selbstverständlich eine Spendenbescheinigung aus. Bei Spenden bis zum Betrag von 300 Euro genügt übrigens der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank zur Vorlage beim Finanzamt (§ 50 Absatz 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).

Unser Spendenkonto bei der Volksbank Krefeld:

    • Freunde von Mount Rosary
    • IBAN: DE19 3206 0362 0305 9070 14 (lesefreundlich)
    • IBAN: DE19320603620305907014 (zum Kopieren)
    • BIC: GENODED1HTK

Wie Sie uns – für Sie kostenfrei! – unterstützen können, erfahren Sie auf unserer Seite “Spenden lassen”.

Das Finanzamt Kempen hat mit Bescheid vom 26.10.2017 festgestellt, dass unsere Vereinssatzung*  die Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung erfüllt.

2017-10-26 Finanzamt Satzungsbestaetigung

Den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kempen vom 21.3.2023 finden Sie hier:

2023-03-21 Freistellungsbescheid für 2018 bis 2020

* 2016-03-29 Neufassung Satzung Mount Rosary